Liebe Vereinsmitglieder,
wir wünschen Euch und Euren Familienangehörigen ein frohes Fest und ein erfolgreiches neues Jahr 2021 .
bleibt alle gesund !
Liebe Vereinsmitglieder,
wir wünschen Euch und Euren Familienangehörigen ein frohes Fest und ein erfolgreiches neues Jahr 2021 .
bleibt alle gesund !
Ab Montag den 02.11.2020 ist unser Schützenhaus vorläufig für 4 Wochen zu, auch Training / Schießen ist verboten.!!!
der Vorstand
Fuchs Maria <fuchs.maria@eppelborn.de> schrieb am Di., 16. Juni 2020 08:28:
Guten Tag Frau Theobald,
es gibt zwar Änderungen, aber der Chor darf in geschlossenen Räumen nur mit 10 Teilnehmern und Schutzvorkehrungen singen.
Das gleiche betrifft die Bandprobe. Die Sängerin muss zu den übrigen Bandmitgliedern 3m Abstand halten!
Hier ein Auszug aus der neuen Verordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie v.10.06.2020 gültig ab 15.06.2020:
Vereine, die kulturelle Aufführungen veranstalten, können ab dem 15. Juni 2020
ihren Betrieb wiederaufnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies auf der
Grundlage eines Hygienekonzeptes, das geeignete Maßnahmen zur vollständigen
Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3a vorsieht, unter Beachtung
besonderer Schutzvorkehrungen und unter Sicherstellung des
Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 erfolgt. Für die Zuschauerzahlen gilt
soweit nicht nach § 3b Absatz 5 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist. Der
Probebetrieb findet vorbehaltlich etwaiger arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben auf
der Grundlage eines Hygienekonzepts, unter Beachtung besonderer
Schutzvorkehrungen, unter Sicherstellung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz
1 Satz 3 und für nicht-professionelle Einrichtungen und Vereine unter Maßgabe des
mit bis zu zehn Teilnehmern auch in geschlossenen Räumen auf der
Grundlage eines Hygienekonzeptes, das unter anderem geeignete
Maßnahmen zur vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des §
3a, die Beachtung besonderer Schutzvorkehrung und die Einhaltung des
notwendigen Mindestabstandes zwischen den einzelnen Teilnehmern
vorsieht, zulässig. Untersagt sind Chorveranstaltungen und -proben in
geschlossenen Räumen.
Bitte beachten Sie auch die Änderungen der Kontaktbeschränkung wenn es um private Feierlichkeiten geht:
(1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten.
(2) Veranstaltungen können unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen
und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen stattfinden; dabei sind
Veranstaltungen mit mehr als 10 anwesenden Personen unter Angabe des
Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden. Der Veranstalter hat
geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe
des § 3a zu treffen und besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu
beachten. Hiervon ausgenommen sind: Abweichend hiervon sind zugelassen
die nicht nach dieser Verordnung untersagt sind, zu dienen bestimmt sind; die
für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung geltenden Hygienevorschriften sind
einzuhalten,
ausgehend von einer Bezugsperson nur den familiären Bezugskreis nach § 1
Absatz 2 umfassen sowie höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts,
Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3 ist bei allen
Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer möglich einzuhalten außer
zwischen Angehörigen des familiären Bezugskreises und Angehörigen des
bestimmbaren weiteren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 3 Nummer 2
oder der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 3 Nummer 3.
Veranstaltungen unter freiem Himmel, zu denen je Veranstaltungstag und -ort
in der Summe mehr als 100 Personen zu erwarten sind, sind bis
einschließlich 28. Juni 2020 untersagt; das gleiche gilt für Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Personen.
Bei der Einhaltung des Mindestabstands ist es natürlich wichtig, wie groß die Raumgröße ist und wie viele Personen dann entsprechend mit Abstandsregelung Platz finden.
Für den Kurs-u. Trainingsbetrieb gibt es auch Änderungen im § 4 Abs. 9 :
(9) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen
kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht,
insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
Sportstätten,
des Trainingsbetriebes und
Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei der Durchführung der
Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Satz 1 Nummer 3 bis 9
aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des
Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von
Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1
bis 3 und 6 erteilen. Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch
im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 9
eingehalten werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und
Hygienekonzeptes des Sportfachverbandes stattfindet.
Viele Grüße
Gemeinde Eppelborn
Der Bürgermeister
i.A.
Maria Fuchs
Ordnungsamt
Rathausstraße 27
66571 Eppelborn
Tel. 06881/ 969-117
Fax. 06881/ 969-222
E-Mail: fuchsm@eppelborn.de
Informationen zum Senden elektronisch signierter Dokumente an die Gemeinde Eppelborn erhalten Sie auf www.eppelborn.de
Von: Rita Theobald [mailto:theobaldritart@gmail.com]
Gesendet: Montag, 15. Juni 2020 12:12
An: Fuchs Maria <fuchs.maria@eppelborn.de>
Betreff: Dokument von Rita
Weitere Lockerungen III
Guten Tag Frau Fuchs
Da es neuere Lockerung gibt, möchten wir auf der sicheren Seite sein und nachfragen in wie fern es uns betrifft. Siehe Anhang sowie gibt es für Bands und Chöre Neuerungen das diese bis 20 Personen proben dürfen, in wie fern betrifft diese unsere 1 Sängerin.
Freie mich über ein Feedback
Vielen Dank
Mit freundlichem Gruß
Rita Theobald
Schützenhaus Humes Adlerauge
aus aktuellem Anlass ist unser Schützenhaus für Vermietung und Trainingsbetrieb bis auf weiteres geschlossen.
am 14. und 15.12.2019 findet der diesjährige Weihnachtsmarkt der Dorfgemeinschaft Humes auf dem Dorfplatz statt.
da noch Dienste zu besetzen sind, bitten wir euch in die Liste im Schützenhaus einzutragen.
14.12.2019 Samstag von 14:30 bis ca.23:00 Uhr
15.12.2019 Sonntag von 14:30 bis 19:00 Uhr.
der Vorstand
Unsere Weihnachtsfeier findet am 29.11.19 ab 18:00 im Schützenhaus statt.
Unkostenbeitrag 10,00€ / Person.
Bitte meldet Euch rechtzeitig an,
der Vorstand